Wir freuen uns sehr darüber euch mitteilen zu dürfen, dass im 4. Lockdown Einzel- und Begegnungtrainings sowie auch die Welpensafari unter Einhaltung folgender Bestimmungen weiterhin stattfinden können:
Grundsätzlich sind Einzeltrainings erlaubt, Gruppentrainings allerdings momentan verboten. [...] Allerdings müssen bestimmte „Sozialisierungstrainings“ ausschließlich im Gruppensetting durgeführt werden – versäumte Unterrichtseinheiten würden die Tierentwicklung nachhaltig beeinträchtigen. Dabei geht es vor allem um Welpentraining und Verhaltenstraining.
Aus Sicht des Fachverbandes der persönlichen Dienstleister dürfen Welpen- und andere Sozialisierungstrainings zumindest dann auch für Kunden abgehalten werden, wenn folgende Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind:
- Zwischen den beteiligten Tierbesitzern findet keine Interaktion statt
- Die allgemeinen Hygieneauflagen (Abstandspflicht von 2 Metern, FFP2-Maskenpflicht, 2G Nachweis der Kunden) werden konsequent eingehalten und
- Es droht eine Beeinträchtigung des Sozialverhaltens (zB gesteigertes Aggressionspotenzial), wenn das Tiertraining auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
Quelle: Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe der persönlichen Dienstleister
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